Unsere Leistungen

Ganzheitliche, aktivierende Pflege zu Hause

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Wenn sie als Pflegeperson eine Auszeit benötigen, in den Urlaub fahren möchten oder vielleicht selber erkrankt sind übernehmen wir die Pflege ihres Angehörigen. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für maximal sechs Wochen im Jahr.

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Der Paragraph 45b des Sozialgesetzbuchs XI beschreibt die “Betreuung für pflegebedürftige Menschen”, die eine besondere Form der Hilfe für Menschen mit einer Pflegebedürftigkeit darstellt. Die Betreuung soll dazu beitragen, dass pflegebedürftige Menschen ihren Alltag selbstständig gestalten und möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können.

Die Betreuung umfasst hauptsächlich die Unterstützung bei der Freizeitgestaltung, bei Beschäftigung und Kommunikation sowie bei der Gestaltung des Wohnumfeldes. Sie kann von professionellen Betreuungskräften oder von ehrenamtlichen Helfern durchgeführt werden. Die Betreuung nach § 45b SGB XI wird von den Pflegekassen finanziert und kann in Anspruch genommen werden, wenn die pflegebedürftige Person eine Pflegestufe hat und keine andere Betreuungsmöglichkeit zur Verfügung steht.

Für unsere Patienten sind wir in pflegerischen Notfällen rund um die Uhr erreichbar.

Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung

In enger Zusammenarbeit mit externen Wundmanagern führen wir Wundversorgung akuter und chronischer Wunden durch.

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Über eine Verordnung häuslicher Krankenpflege durch den Arzt, unterstützt der Pflegedienst pflegebedürftige ältere Menschen bei der Medikamentengabe in der Häuslichkeit. Dazu zählt z.b. das stellen und die Verabreichung von Medikamenten, Insulin Injektionen, Verabreichung von Augentropfen, Salben, Infusionstherapie, medizinische Einreibungen um nur einige aufzuzeigen.

Unter der parenteralen Ernährung versteht man die künstliche Nährstoffzufuhr, wenn der Magen-Darm-Trakt umgangen werden soll oder dieser eingeschränkt ist. Nährstoffe werden dann über Infusionen intravenös verabreicht.

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Um den Gesundheitszustand eines Patienten beurteilen zu können ,sowie ärztliche Therapien zu begleiten sind die Vitalparameter besonders wichtig. Dazu zählen z.B. die Messungen von Blutdruck, Herzfrequenz, Blutzucker, Körpertemperatur, Atmung, Sauerstoffsättigung und Pupillenreaktion.
Der Arzt kann dann eine Verordnung häusliche Krankenpflege ausstellen.

Blasenweilkatheterwechsel, Einmalkatheterisierung durch die
Pflegefachkraft in der Häuslichkeit nach ärztlicher Verordnung.

Palliative Versorgung (SAPV)

Die spezialisierte, ambulante Palliativversorgung begleitet Menschen, die an einer
fortgeschrittenen, unheilbaren Krankheit leiden, damit sie bis zu ihrem Tod ein selbstbestimmtes und menschenwürdiges Leben in der eigenen Häuslichkeit führen können. Es finden in
Zusammenarbeit mit speziell ausgebildeten Ärzten, Pflegefachkräften und Hospizhelfern tägliche bedarfsorientierte Hausbesuche, Beratungen,
Behandlungen von Krankheitssymptomen und Kriseninterventionen statt, damit die Sterbebegleitung für alle Beteiligten so angenehm wie möglich empfunden werden kann.

Beratung

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Pflegebedürftige die einen Pflegegrad besitzen und Pflegegeld beziehen sind von der Pflegekasse aus verpflichtet einen Beratungsbesuch in vorgegebenen zeitlichen Abständen in Anspruch zu nehmen und den Nachweis der Beratung der Pflegekasse nachzuweisen.

Vermittlung

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Individuelle Betreuung